Babysitting-Vermittlung

So finden Sie einen guten Babysitter

Das SRK Kanton Schwyz bildet nicht nur Babysitter aus, sondern vermittelt diese auch an Familien in den Gemeinden Schwyz, Ibach, Seewen, Rickenbach, Brunnen, Morschach. Bei Wohnsitz in anderen Gemeinden, bitte beim örtlichen Frauenverein oder der Gemeinde anfragen.

Die von uns vermittelten Babysitter haben den 10-stündigen Babysitting-Kurs besucht und verfügen über die nötige Sicherheit und Kompetenz, um kleine Kinder und Babys zu hüten und zu betreuen.

Die Babysitterin / der Babysitter:

  • Nimmt sich Zeit für Ihr Kind
  • Geht auf Bedürfnisse Ihres Kindes ein
  • Passt sich den Angewohnheiten der Familien an
  • Ist verschwiegen gegenüber Drittpersonen
  • Ist ehrlich, pünktlich und gesund
  • Räumt alle Gegenstände, welche gebraucht wurden (Geschirr, Windeln, Spielsachen usw.) auf
  • Empfängt Besuche nur mit Erlaubnis
  • Trinkt keine alkoholischen Getränke und raucht nicht während des Hütedienstes
  • Haftet für allfällige Schäden (Haftpflichtversicherung empfohlen)
     

Die Eltern:

  • räumen den Jugendlichen genügend Zeit ein, um das Kind und dessen Umfeld vor dem ersten Einsatz kennenzulernen
  • informieren über die Eigenheiten und Gewohnheiten des Kindes (Essen, Schlafen, Spielen, Toiletten, Medikamente usw.)
  • zeigen, wo sich Ersatzkleider, Bettwäsche, Pflegeutensilien usw. befinden
  • zeigen, wo sich die Hausapotheke befindet
  • schreiben alle wichtigen Adressen und Telefonnummern auf
  • geben an, wo sie zu erreichen sind
  • geben dem Babysitter einen Wohnungsschlüssel
  • kommen zur vereinbarten Zeit nach Hause
  • bezahlen die Babysitterin / Babysitter sofort nach jedem Einsatz
     

Richtpreise Babysitting Dienste:

  • CHF 7.– bis 9.– à Stunde
  • Je nach Alter und Anzahl der zu betreuenden Kinder
  • Nachtpauschale mindestens CHF 30.–

Die Nachtpauschale kann berechnet werden, wenn der Hütedienst ab 19:00 Uhr länger als 4 Stunden dauert. Die Zeit vor 19:00 Uhr wird pro Stunde ausbezahlt.

Die übrige Nachtzeit gilt als Schlafenszeit und wird nicht zusätzlich entschädigt. Bei Übernachtungen kommt das Frühstück dazu.

Hinweis: Die Hauptverantwortung für das Kind bleibt bei den Eltern.
 

Kontakt:

Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schwyz
Kinderbetreuung zu Hause 
Herrengasse 15, 6430 Schwyz

041 811 75 76 
entlastungsdienst@srk-schwyz.ch