Die von uns vermittelten Babysitter haben den 10-stündigen Babysitting-Kurs besucht und verfügen über die nötige Sicherheit und Kompetenz, um kleine Kinder und Babys zu hüten und zu betreuen.
Die Babysitterin / der Babysitter:
- Nimmt sich Zeit für Ihr Kind
- Geht auf Bedürfnisse Ihres Kindes ein
- Passt sich den Angewohnheiten der Familien an
- Ist verschwiegen gegenüber Drittpersonen
- Ist ehrlich, pünktlich und gesund
- Räumt alle Gegenstände, welche gebraucht wurden (Geschirr, Windeln, Spielsachen usw.) auf
- Empfängt Besuche nur mit Erlaubnis
- Trinkt keine alkoholischen Getränke und raucht nicht während des Hütedienstes
- Haftet für allfällige Schäden (Haftpflichtversicherung empfohlen)
Die Eltern:
- räumen den Jugendlichen genügend Zeit ein, um das Kind und dessen Umfeld vor dem ersten Einsatz kennenzulernen
- informieren über die Eigenheiten und Gewohnheiten des Kindes (Essen, Schlafen, Spielen, Toiletten, Medikamente usw.)
- zeigen, wo sich Ersatzkleider, Bettwäsche, Pflegeutensilien usw. befinden
- zeigen, wo sich die Hausapotheke befindet
- schreiben alle wichtigen Adressen und Telefonnummern auf
- geben an, wo sie zu erreichen sind
- geben dem Babysitter einen Wohnungsschlüssel
- kommen zur vereinbarten Zeit nach Hause
- bezahlen die Babysitterin / Babysitter sofort nach jedem Einsatz
Richtpreise Babysitting Dienste:
- CHF 7.– bis 9.– à Stunde
- Je nach Alter und Anzahl der zu betreuenden Kinder
- Nachtpauschale mindestens CHF 30.–
Die Nachtpauschale kann berechnet werden, wenn der Hütedienst ab 19:00 Uhr länger als 4 Stunden dauert. Die Zeit vor 19:00 Uhr wird pro Stunde ausbezahlt.
Die übrige Nachtzeit gilt als Schlafenszeit und wird nicht zusätzlich entschädigt. Bei Übernachtungen kommt das Frühstück dazu.
Hinweis: Die Hauptverantwortung für das Kind bleibt bei den Eltern.
Kontakt:
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schwyz
Kinderbetreuung zu Hause
Herrengasse 15, 6430 Schwyz
041 811 75 76
entlastungsdienst@srk-schwyz.ch