Testamentspenden

Erbschaften und Legate

Ihr letzter Wille zählt: Wollen Sie selbst bestimmen, was mit Ihrer Hinterlassenschaft geschehen soll? Mit einem Testament oder Erbvertrag schaffen Sie klare Verhältnisse. Oftmals werden im Testament nicht nur praktische Entscheide festgehalten, sondern auch gemeinnützige Organisationen wie das Schweizerische Rote Kreuz berücksichtigt.
Ältere Person schreibt ihr Testament.

Eine solche Begünstigung des SRK Kanton Schwyz ist ein Bekenntnis zur Menschlichkeit und Nächstenliebe. Sie helfen auf diese Weise mit, dass wir uns auch in Zukunft für hilfsbedürftige Menschen im Kanton Schwyz einsetzen können. Was mit Ihrem Vermögen geschehen soll, bestimmen Sie ganz unabhängig von Ihrer finanziellen Situation und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Ist kein Testament oder Erbvertrag vorhanden, richtet sich die gesetzliche Erbfolge ausschliesslich nach dem Verwandschaftsgrad. Falls keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, geht der gesamte Nachlass an den Staat. Ein Testament gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche nach Ihren Vorstellungen umgesetzt werden. Sie helfen damit Ihren Erben, Ihren letzten Willen in Ihrem Sinne auszuführen.

Das Schweizerische Rote Kreuz hat hierzu einen Testamentsratgeber verfasst, welcher mit vielen praktischen Beispielen das Thema Erbschaft und Legat erläutert. Der Ratgeber enthält Erklärungen zu Testament und Erbvertrag, geht auf die Pflichtteile und freien Quoten ein und bildet Muster-Testamente ab. Schritt für Schritt wird aufgezeigt, wie ein rechtsgültiges Testament verfasst werden muss und wie Sie allenfalls das SRK Kanton Schwyz darin berücksichtigen können.

Der Ratgeber kann bei uns kostenlos bestellt oder als Teil unserer Vorsorgemappe mit noch mehr hilfreichen Dokumenten für CHF 22.- (plus Porto CHF 5.-) gekauft und zugeschickt werden. Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt mit uns auf über unser Kontaktformular, per Mail an info@srk-schwyz.ch oder unter Telefon 041 811 75 74.