Information für Kundinnen und Kunden des Fahrdienstes

Tarifsystemrevision im Fahrdienst per 1. August 2023

Seit mehr als 20 Jahren bieten wir in Zusammenarbeit mit unseren freiwilligen Fahrerinnen und Fahrern den SRK-Fahrdienst im Kanton Schwyz an. Die Tarife haben sich in den vielen Jahren kaum verändert. Die Kosten für Löhne, Material, Treibstoff etc. sind jedoch gestiegen. Unsere Einnahmen durch Bundessubventionen und private Spenden decken diese Ausgaben nur zu einem Teil. Damit wir den SRK-Fahrdienst auch künftig anbieten können, sind Anpassungen im Tarifsystem nötig.
Ein freiwilliger Fahrer des SRK Fahrdienst begleitet eine ältere Dame zum Auto.

Nachfolgend informieren wir Sie über die konkreten Änderungen per 1. August 2023:


Abrechnungsmodus
Neu werden Ihnen alle Fahrten in Rechnung gestellt. Barzahlung ist nicht mehr möglich. Unsere Fahrdienst-Einsatzzentrale stellt Ihnen, aufgrund des Rapports der freiwilligen Fahrerin/des freiwilligen Fahrers, eine Rechnung aus. Diese erhalten Sie jeweils im Folgemonat zusammen mit einer Fahrtenübersicht. Die Spesen der freiwilligen Fahrerin/des freiwilligen Fahrers werden durch das SRK ausbezahlt.

Fahrpreis
Die bisherigen Tarife von CHF 0.70 pro Kilometer für Privatpersonen und CHF 1.10 pro Kilometer für Institutionen müssen angepasst werden:
• CHF 0.75 pro Kilometer: Tarif für Bezüger/innen einer Altersrente, die zuhause wohnen oder selbstständig wohnen innerhalb eines betreuten Wohnangebots. Diesen weiterhin sehr günstigen Tarif können wir dank Subventionen des Bundesamtes für Sozialversicherungen anbieten.
• CHF 1.30 pro Kilometer: Tarif für alle anderen Kundinnen und Kunden. Dieser Tarif gilt auch für Personen, die zwar eine Altersrente beziehen, aber in einem Heim wohnen. Die Tariferhöhung erfolgt, weil das SRK keine fixen finanziellen Beiträge für diese Fahrten erhält.

Für den Fahrpreis werden neu die gesamten Kilometer berechnet, welche der/die Freiwillige im Einsatz fährt, ab der Wohnadresse der/des Freiwilligen. Die bisherige Anfahrtspauschale von CHF 8.00 entfällt.

Auftragsgebühr
Neu fallen CHF 4.00 Gebühr an pro Fahrauftrag. Ein Fahrauftrag beinhaltet in der Regel die Hin- sowie auch die Rückfahrt. Pro Monat und Fahrgast werden maximal CHF 20.00 berechnet. Die bisherige Rechnungsgebühr von CHF 20.00 entfällt.

Mindesttarif
Der Mindesttarif pro Fahrt beträgt CHF 10.50 zuzüglich Auftragsgebühr.

Verpflegungspauschale
Ab einer Wartezeit von mehr als 60 Minuten zwischen Hin- und Rückfahrt mit dem Fahrgast wird die Verpflegung des Fahrers/der Fahrerin pauschal mit CHF 5.00 pro 30 Minuten entschädigt. Ab einer Wartezeit von mehr als drei Stunden werden in der Regel zwei separate Fahrten geplant und verrechnet. Die bisherige Wartezeitpauschale von CHF 5.00 pro Stunde ab 60 Minuten Wartezeit entfällt.

Parkgebühren
Keine Änderung: Die Parkgebühren werden wie bisher in der effektiven Höhe belastet.

Umtriebskosten
Keine Änderung: Bei kurzfristigen Absagen innert weniger als 24 Stunden vor der Fahrt werden Umtriebskosten in der Höhe von CHF 20.00 fällig. Ausserhalb unserer Öffnungszeiten können Sie uns eine Nachricht auf dem Telefonbeantworter hinterlassen oder uns eine E-Mail senden.

Mehrwertsteuer
Auf den Rechnungsbetrag wird die Mehrwertsteuer von 7.7 % fällig.


Wenn Sie Fragen haben zu den neuen Tarifen im Fahrdienst, dann sind wir gerne für Sie da.
Melden Sie sich unter info@srk-schwyz.ch oder unter der Tel. 041 811 75 74.

Wir danken Ihnen für das Vertrauen und freuen uns, wenn wir Sie auch künftig mit unserem Fahrdienst im Alltag unterstützen dürfen.